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Neue Förderbedingungen für LED-Flutlicht: Jetzt Unterstützung sichern!

Der Projektträger ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) unterstützt Vereine seit einigen Jahren finanziell bei der Umrüstung ihrer Flutlichtanlagen auf moderne LED-Technologie. Die Umstellung auf LED ist besonders attraktiv, da sie nicht nur den Energieverbrauch und die Betriebskosten erheblich senkt, sondern auch die Lichtqualität verbessert und die Umwelt schont.

Geänderte Förderrichtlinien ab sofort in Kraft

ZUG hat kurzfristig seine Förderrichtlinien angepasst. Zwar beträgt die Fördersumme weiterhin 25 % der Kosten, doch die Mindestzuwendung wurde von 5.000 € auf 10.000 € erhöht. Für viele Vereine, die nur einen beleuchteten Platz haben, bedeutet dies eine Herausforderung, da die Kosten für eine Umrüstung oft um die 30.000 € liegen. Nun müssten mindestens 40.000 € investiert werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Letzte Chance für die alte Regelung

Bis zum 31. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, unter den alten Bedingungen (Mindestzuwendung von 5.000 €) einen unverbindlichen Antrag zu stellen. Hierbei unterstützt der wfv-Partner Kempf die Vereine bei jedem Schritt des Antragsprozesses.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Flutlichtanlage auf energieeffiziente LED-Technologie umzustellen und profitieren Sie von den Fördergeldern!

Ansprechpartner bei unserem Partner Kempf ist

Nico Kempf
Kempf GmbH & Co. KG
Tel.          +49 6227 8220 22
Mobil       +49 177 4553570
Mail: nico@kempf-led.de