Wechselperiode I endet am 31. August 2020
Passwesen
Am Montag, 31.08.20 endet im Aktivenbereich die Wechselperiode I. Zum Aktivenbereich gehören die Herren, Frauen sowie der ältere A-Junioren-Jahrgang 2002 und ältere B-Juniorinnen-Jahrgang 2004.
Bis zum 31.08.20 müssen alle Vereinswechselunterlagen der wfv-Passstelle vorliegen. Unterlagen bzw. Anträge, die nach dem 31.08.20 eingehen, können für die laufende Wechselperiode nicht berücksichtigt werden.
Nachträgliche Zustimmung
ACHTUNG: Auch hier gelten die Fristen der Wechselperioden. Dies bedeutet, dass der Online-Antrag auf Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung bis spätestens 31.08.20 vom aufnehmenden Verein gestellt sein muss, um ein sofortiges Spielrecht zu erhalten.
Vertragsspieler
Für Vertragsspieler gibt es Änderungen bei der Wechselperiode I. Diese öffnete am 01.07.2020 für einen Tag. Sie schloss dann wieder und wurde erneut geöffnet in der Zeit vom 15.07. bis einschließlich 05.10.2020.
Die Änderung erfolgte vor dem Hintergrund, dass in den Bundesspielklassen die Meisterschaftsrunden deutlich später beginnen werden als in den Vorjahren, so dass die Verlängerung der Wechselperiode bis Anfang Oktober geboten war. Nachdem andererseits aber die Wechselperiode nach den Vorgaben der FIFA nicht länger als 12 Wochen sein darf, war eine Unterbrechung erforderlich.
Jugendbereich
Im Jugendbereich kommen die Wechselperioden nicht zur Anwendung. Bitte jedoch die allgemeinen Grundsätze bzgl. Abmeldedatum und Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung beachten. Bitte denken Sie rechtzeitig vor Beginn des Spielbetriebs an die Beantragung einer Spielerlaubnis. Ab der Altersklasse E-Junioren ist für die Teilnahme an allen Spielen eine Spielerlaubnis notwendig. Für Spieler, die noch keine Spielerlaubnis haben, ist eine erstmalige Spielerlaubnis zu beantragen.
Für alle Fragen zum Thema Spielberechtigung stehen Ihnen die Mitarbeiter der wfv-Passstelle gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch unser umfangreiches Informationsangebot auf unserer Website im Bereich Passwesen.