Verbands-Spielausschuss regelt Umgang mit Turnieren im Sommer | Württembergischer Fußballverband e.V.

Corona-Update

Verbands-Spielausschuss regelt Umgang mit Turnieren im Sommer

Der Verbands-Spielausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni festgelegt, wie über den Sommer mit Turnieren verfahren wird. Beschlossen wurden folgende Regelungen:

  • Bis zum 15. Juli sind grundsätzlich nur Blitzturniere, d.h. mit maximal vier Mannschaften, möglich.
  • Vorerst bis 10. September empfiehlt der Verbands-Spielausschuss den Vereinen, weiterhin nur Blitzturniere auszutragen. Es handelt sich jedoch um keine bindende Vorgabe, auch größere Turniere werden genehmigt, solange die behördlichen Vorgaben beachtet werden und eine Genehmigung seitens der Kommune vorliegt.

Ursprünglich war die Haltung des Verbands-Spielausschusses, bis zu den Sommerferien nur Blitzturniere zuzulassen. Weil die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg bei entsprechend niedriger Inzidenz jedoch auch größere Veranstaltungen erlaubt, sollen Turniere mit mehr als vier Mannschaften den Vereinen nun bereits ab 16. Juli ermöglicht werden.