Steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht verbessert | wfv

Brief der Finanzministerin

Gute Nachrichten für alle Vereine: Steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht verbessert

Gute Nachrichten für alle Vereine in Baden-Württemberg: In einem Schreiben an wfv-Präsident Matthias Schöck informiert Finanzministerin Edith Sitzmann über Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Diese sind bereits zum Jahreswechsel in Kraft getreten und sollen Ausdruck der Wertschätzung für die wichtige ehrenamtliche Arbeit in unserer Zivilgesellschaft sein.

Zum ersten Januar wurde beispielsweise die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro sowie die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht. Alle neuen Regelungen sind im Schreiben der Ministerin einzusehen.

Baden-Württemberg habe sich in den vergangenen Jahren über den Bundesrat kontinuierlich für Verbesserungen für das Ehrenamt eingesetzt, berichtet Edith Sitzmann in ihrem Schreiben und bedankt sich für das „wertvolle Engagement“. Die beschlossenen Änderungen bringen dauerhafte finanzielle und bürokratische Erleichterungen für diejenigen, die in Vereinen aktiv sind und für die Vereine selbst. Dies sei nicht zuletzt in Zeiten der Corona-Pandemie ein wichtiges Zeichen.