Wechsel im Winter? Das muss man zur Wechselperiode II wissen! | Württembergischer Fußballverband e.V.

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Wechsel im Winter? Das muss man zur Wechselperiode II wissen!

Die Wechselperiode II bietet bekanntermaßen die Möglichkeit eines Vereinswechsels im Winter. Das Wechselfenster der Saison 2023/24 hat ab dem 1. Januar 2024 geöffnet. Die Wechselperiode II gilt sowohl für den Herren- (inklusive des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2005) als auch für den Frauenbereich (inklusive des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs 2007). Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2006) – bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2008) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Bis zum 31.01.24 müssen Vereinswechsel von Amateurspieler online in DFBnet Pass-Online beantragt sein, um im Falle einer Zustimmung das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Die Wechselperiode für Vertragsspieler endet in der aktuellen Saison am 01.02.24. Das Spielrecht für Freundschaftsspiele wird grundsätzlich ab Antragseingang erteilt.

Grundsätzlich gilt: Unterlagen, die nach dem 31.01.24 (Amateure) bzw. 01.02.24 (Vertragsspieler) eingehen bzw. online in DFBnet Pass-Online beantragt werden, können für die Wechselperiode II nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir haben die wichtigsten Punkte für die Wechselperiode II im Folgenden zusammengestellt.

Abmeldung bis spätestens 02.01.2024

Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss grundsätzlich bis spätestens 31.12. erfolgt sein. Nachdem der 31.12. in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist zur Abmeldung gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Dies ist der Dienstag, 02.01.2024.

Aber Vorsicht bei einer stellvertretenden Abmeldung durch den aufnehmenden Verein: In diesem Fall muss der Online-Antrag auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch bis spätestens 02.01.24 gestellt sein, damit die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist.

Kein Winter-Wechsel ohne Zustimmung

Sowohl bei einem Vereinswechsel eines Amateurspielers als auch bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers (wenn bisher Amateur) bedarf es in der Wechselperiode II der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrages ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.

Regelungen für Vertragsspieler

Soll ein Spieler im Zuge eines Vereinswechsels eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten, muss der bisherige Vertrag mit dem abgebenden Verein in beidseitigem Einvernehmen bis spätestens zum 02.01.24 aufgelöst sein. Zudem müssen die Vertragsauflösung sowie die Online-Abmeldung vom abgebenden Verein bis spätestens zum 02.01.24 online in DFBnet Pass-Online angezeigt sein. Für ein sofortiges Spielrecht als Amateur ist in diesem Fall die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig.

Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ bei einem neuen Verein, muss die Vertragsauflösung mit dem bisherigen Verein bis spätestens 31.01.24 erfolgt und vom abgebenden Verein online in DFBnet Pass-Online angezeigt sein. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.24 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel vom neuen Verein bis spätestens 01.02.24 der wfv-Passstelle vorgelegt werden (eingescannt per wfv-Postfach). Eine gesonderte Zustimmung des abgebenden Vereins ist in diesem Fall nicht notwendig.

Nachträgliche Zustimmung bis spätestens 31.01.2024

Ein sofortiges Spielrecht aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss ebenfalls bis spätestens 31.01.24 online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.

Internationaler Vereinswechsel

Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 31.01.24 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.

Datenbereinigung der Spielberechtigungen

Wir möchten erneut auf das Angebot der Massenabmeldung von Spieler*innen, die aus verschiedenen Gründen schon jahrelang nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und auch künftig für Einsätze nicht mehr infrage kommen, hinweisen.

Lassen Sie uns einfach eine Liste (Excel oder PDF) per elektronischem Postfach zukommen (pass@wuerttfv.evpost.de), auf der deutlich ersichtlich ist, welche Spielberechtigungen abgemeldet werden sollen. Ihre aktuellen Spielberechtigungen können Sie in DFBnet Pass-Online einsehen und daraus bequem und einfach Spielerlisten generieren. Wir melden die Spieler*innen dann mittels einer Massenabmeldung vom Spielbetrieb ab.

Umfangreiches Informationsangebot

Bitte nutzen Sie auch das umfangreiche Informationsangebot auf unserer Homepage. Im Bereich SERVICE – PASSWESEN haben wir alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Antragsarten aufgeführt. In übersichtlicher Darstellung sind die wichtigsten Punkte sowohl in Textform als auch in kurzen Videos erklärt. Außerdem können alle benötigten Formulare sowie DFBnet-Leitfaden heruntergeladen werden.

Ansprechpartner

Thomas Weiler
Teamleiter

Tel: 0711-22764-13

E-Mail: t.weiler@wuerttfv.de

David Müller
Hauptamtlicher Verbandsmitarbeiter

Tel: 0711/22764-12

E-Mail: d.mueller@wuerttfv.de

Corinna Laske-Knott
Hauptamtliche Verbandsmitarbeiterin

E-Mail: c.laske-knott@wuerttfv.de