Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich
Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2006) – bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2008) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel.