Zweitspielrecht aufgrund wechselnder Aufenthaltsorte ab sofort online beantragen | Württembergischer Fußballverband e.V.

DFBnet Pass-Online

Zweitspielrecht aufgrund wechselnder Aufenthaltsorte ab sofort online beantragen

Ein Zweitspielrecht kann für Studierende, Berufspendler oder vergleichbare Personengruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln (z.B. Schüler, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Soldaten, Kinder getrennt lebender Eltern) unter Beibehaltung ihres bisherigen Spielrechts erteilt werden (§ 10, Ziffer 4 der wfv-Spielordnung). Ab sofort kann das Zweitspielrecht aufgrund wechselnder Aufenthaltsorte online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu den beigefügten Leitfaden für die Online-Beantragung.

Weitere Informationen und Hilfestellung finden Sie auf unserer Website im Bereich Service / Passwesen.

Information zum Zweitspielrecht aufgrund fehlender Spielmöglichkeit im Jugendbereich

Eine endgültige Genehmigung der aktuell beantragten Zweitspielrechte aufgrund fehlender Spielmöglichkeit im Jugendbereich kann erst nach Schließung des DFBnet-Meldefensters für Jugendmannschaften (31.07.2021) erfolgen. Ab dann kann erst die Voraussetzung für das Zweitspielrecht (keine altersgerechte Spielmöglichkeit im Stammverein, auch nicht in einer Spielgemeinschaft) geprüft werden. Damit die Jugendspieler/innen aber bereits bei eventuellen Freundschaftsspielen im Juli für die Spielberechtigungsliste der „neuen“ Mannschaft im Zweitverein auswählbar sind, werden die beantragten Zweitspielrechte ab sofort vorläufig in DFBnet Pass-Online genehmigt. Das Zweitspielrecht gilt als endgültig erteilt, wenn die Voraussetzung nach Schließung des DFBnet-Meldefensters erfüllt ist.

Sollte die Voraussetzung nichterfüllt sein, wird das Zweitspielrecht wieder zurückgezogen. Hat der/die Jugendspieler/in davor schon an Freundschaftsspielen für den neuen Zweitverein teilgenommen, wird ein Sportgerichtsverfahren wegen Spielen ohne Teilnahmeberechtigung eingeleitet (§ 69 Rechts- und Verfahrensordnung).

Telefon-Sprechzeiten der wfv-Passstelle

Im Zeitraum vom 01.07.2021 bis einschließlich 10.09.2021 sind die Mitarbeiter der wfv-Passstelle zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Montag bis Freitag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und
Donnerstag von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr.