Spielbetrieb

Das gilt es bei der Gründung einer Spielgemeinschaft im wfv zu beachten

Seit der Saison 2023/24 treten der TV Neckarweihingen und die Spvgg Schlößlesfeld im Bezirk Enz/Murr gemeinsam als Spielgemeinschaft an. Sichtbares Zeichen dieser Zusammenarbeit ist ein neues Trikot, das beide Vereinswappen trägt. Dieses Beispiel zeigt, wie Vereine im wfv gemeinsam Lösungen finden, um den Spielbetrieb nachhaltig zu sichern – sei es aus personellen, sportlichen oder strukturellen Gründen.

Gleichzeitig wirft die Gründung einer Spielgemeinschaft (SGM) regelmäßig organisatorische und rechtliche Fragen auf. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Bildung und Durchführung einer Spielgemeinschaft zu beachten sind.

Alle Informationen und Hinweise finden Sie in diesem Dokument zu Spielgemeinschaften im wfv.

Allgemeine Voraussetzungen und Fristen

Eine Spielgemeinschaft besteht in der Regel aus bis zu drei Vereinen. In Ausnahmefällen kann eine SGM auch mehr als drei Vereine umfassen, wenn dies begründet wird. Die Anmeldung muss bis spätestens 15. Mai schriftlich oder über das wfv-ePostfach beim zuständigen Bezirksvorsitzenden bzw. Bezirksspielleiter eingehen. Über die Zulassung entscheidet in einfachen Fällen der Bezirksvorstand, in besonderen Fällen (z. B. ungewöhnliche Namensgebung oder mehr als drei Vereine) der Verbandsspielausschuss (VSPA).

Teilnahme am Spielbetrieb

Spielgemeinschaften sind bei den Herren bis maximal zur Bezirksliga und bei den Frauen bis zur Regionenliga zugelassen. Ein Aufstieg in höhere Spielklassen (z. B. Landes- oder Verbandsliga) ist nur möglich, wenn die SGM in der aktuellen Zusammensetzung bereits drei Jahre durchgehend bestanden hat oder unter bestimmten Voraussetzungen im Jugendbereich aktiv war.

Im Jugendbereich können SGMs bis zur Landesstaffel (Junioren) bzw. Verbandsstaffel (B-Juniorinnen) spielen. Bei Auflösung oder Verzicht auf Aufstiegs- bzw. Relegationsspiele geht das Spielrecht in der Regel auf den federführenden Verein über.

Organisatorische Hinweise

Spielerpässe werden nicht auf die SGM umgeschrieben. Die Meldung erfolgt ausschließlich durch den federführenden Verein. Auch der gesamte Schriftverkehr sowie Gebührenabrechnung und Schiedsrichtergestellung laufen über diesen Verein. Alle beteiligten Vereine erhalten Zugriff auf Spielberichte, Spielberechtigungslisten und Ergebnismeldung.

Eine SGM gilt immer für ein komplettes Spieljahr. Änderungen oder eine Auflösung sind erst nach Saisonende möglich. Wenn sich Zusammensetzung und Mannschaftszahl nicht ändern, ist keine jährliche Neubeantragung erforderlich. Der VSPA kann jedoch eine bestehende Genehmigung zum Saisonende widerrufen.

Name und Austragung der Spiele

Der Name einer Spielgemeinschaft muss immer mit dem Kürzel „SGM“ beginnen. Daran anschließend werden in der Regel die Namen der beteiligten Vereine oder Ortschaften aufgeführt. Alternativ kann auch eine geografische Bezeichnung verwendet werden – diese muss jedoch vorab durch den Verbandsspielausschuss (VSPA) genehmigt werden. Dabei gilt: Eine geografische Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn sie eindeutig den beteiligten Vereinen zugeordnet werden kann.

Die Heimspiele einer Spielgemeinschaft können grundsätzlich auf den Sportanlagen aller beteiligten Vereine ausgetragen werden. Es ist daher wichtig, dass frühzeitig eine einvernehmliche Regelung zwischen den Vereinen getroffen wird, an welchen Standorten gespielt wird. Diese Absprache ist an den zuständigen Bezirks- oder Staffelleiter weiterzugeben, um eine koordinierte Spielplangestaltung zu ermöglichen.

Kontakt bei Fragen

Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner der Abteilung Spielbetrieb zur Verfügung:

Ansprechpartner

José Macias
Abteilungsleiter

Tel: 0711/22764-63

E-Mail: j.macias@wuerttfv.de

© wfv
Thomas Proksch
Hauptamtlicher Verbandsmitarbeiter

Tel: 0711/22764-26

E-Mail: t.proksch@wuerttfv.de