Leitlinien zum Umgang mit dem Corona-Virus im Verein | wfv

Corona-Virus

Leitlinien zum Umgang mit dem Corona-Virus im Verein

Was müssen wir als Verein bei einem Verdachtsfall oder gar bestätigten Corona-Fall tun? Wie gehen wir mit Spielern um, die aus dem Urlaub zurückkehren? Wie wird ein Spiel gewertet, das aufgrund des Corona-Virus abgesagt werden muss? Solche Fragen treiben die Vereine in Baden-Württemberg kurz vor dem Saisonstart um.

Gemeinsam mit dem Badischen (bfv) und Südbadischen Fußballverband (SBFV) haben wir Leitlinien entworfen, um die Vereine in ihren täglichen Entscheidungen rund um das Corona-Virus zu unterstützen.

Erst Gesundheitsamt, dann Corona-Meldeformular des wfv

Im Falle von bestätigten Infektionen mit SARS-CoV-2 oder einem begründeten Verdacht hat die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt oberste Priorität. In einem zweiten Schritt muss auch der wfv informiert werden, um schnell die richtigen Entscheidungen treffen zu können und gegebenenfalls Konsequenzen für den Spielbetrieb in die Wege zu leiten.

Sollte in Ihrem Verein eine Person positiv auf Covid-19 getestet werden, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  • Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt
    • Austausch über die nächsten Schritte und weiteres Vorgehen
    • Kontaktnachverfolgung im Verein (Info-Grafik des RKI)
  • Informieren des wfv über Online-Meldeformular
    • zusätzlich telefonische Rücksprache (0711 22764-26)
  • Planung des weiteren Vorgehens im Verein
    • Notwendige Maßnahmen einleiten
    • Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb klären
    • Auswirkungen auf den Spielbetrieb (in Rücksprache mit wfv) klären
  • Bei Bedarf: Informieren der Medien/Öffentlichkeit
    • Abstimmung mit Gesundheitsamt und wfv
    • Verfassen einer Pressemitteilung

Einteilung von Kontaktpersonen in zwei Risikogruppen

Bei der Risikobewertung orientieren wir uns grundsätzlich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zur Kontaktpersonennachverfolgung. Ausgangspunkt ist immer eine bestätige Erkrankung durch das Coronavirus SARS-CoV-2. Von dieser positiv getesteten Person aus lässt sich je nach Intensität des Kontakts unterscheiden in Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko; über 15 Minuten intensiver, direkter Kontakt) und Kontaktpersonen der Kategorie II (geringes Infektionsrisiko; weniger als 15 Minuten direkter Kontakt). Kontaktpersonen der Kategorie I werden vom Gesundheitsamt registriert und müssen sich absondern. Bei Kontaktpersonen der Kategorie II werden vom Gesundheitsamt nur optional Maßnahmen verhängt. Weitere Details zur Kontaktpersonennachverfolgung finden Sie auf den Seiten des RKI.

Die Vereine haben es in der eigenen Hand

Auf Basis der Einteilung in Risikogruppen gemäß der Empfehlungen des RKI wird deutlich: Wer sich an die Spielregeln hält – also die Mindestabstände abseits des Spielfelds einhält, in geschlossenen Räumen Masken trägt und den Aufenthalt auf das unbedingt notwendige Maß reduziert sowie die hygienischen Grundregeln befolgt – hat wenig zu befürchten. Denn selbst im Falle einer Infektion im Verein muss dann üblicherweise nicht die ganze Mannschaft, sondern wenn überhaupt nur einzelne Spieler, die engen Kontakt zur erkrankten Person hatten, in Quarantäne. Das Spiel der betroffenen Mannschaft bleibt dann in der Regel angesetzt und findet ohne die isolierten Spieler statt.

Thomas Proksch, als Abteilungsleiter Spielbetrieb Teil der Corona Task Force im wfv, erinnert die Vereine vor dem Saisonstart an ihre Verantwortung:

„Wir alle haben es in der Hand, wie sich die Fallzahlen in den kommenden Wochen entwickeln. Wer sich an die Spielregeln hält, schützt seine Mannschaft, wird seiner Verantwortung gerecht und sorgt dafür, dass er selbst auch in den kommenden Wochen auf dem Platz stehen kann und darf.“

Umgang mit Spielern, die aus dem Urlaub zurückkehren

Die bisher gemeldeten Fälle zeigen eine klare Tendenz: Betroffen sind überwiegend Urlauber, auch aus Nicht-Risikogebieten, die sich mit dem Corona-Virus infizieren. Daher gilt es, ein besonderes Augenmerk auf Urlaubsrückkehrer zu richten und klare Regeln aufzustellen.

Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss sich seit dem 8. August einem verpflichtenden Corona-Test unterziehen. Mittlerweile haben jedoch auch Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Wir empfehlen eindeutig, dieses Angebot anzunehmen. Letztendlich spielt das Verhalten der Person im jeweiligen Land eine zentrale Rolle, unabhängig davon, ob es sich um ein Risikogebiet handelt, oder nicht.

Antworten auf weitere Fragen finden Sie in unseren Leitlinien, die laufend übearbeitet werden. Die Meldestelle des wfv bei einem Verdachts- oder gar bestätigten Fall von COVID-19 finden Sie hier. Weitere Dokumente, zum Beispiel das Hygiene-Musterkonzept oder Vorlagen zur Dokumentation der Zuschauer finden Sie auf unserem Corona-Infoportal.