Neue CoronaVO: Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr auf dem Sportplatz | Württembergischer Fußballverband e.V.

Corona-Update

Neue CoronaVO: Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr auf dem Sportplatz

Zum heutigen Mittwoch, den 9. Februar, hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. In vielen Bereichen entfällt ab sofort die Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten, außerdem sind wieder mehr Zuschauer*innen bei Veranstaltungen zugelassen.

Keine Kontaktdaten-Erfassung mehr bei Training und Spiel

Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Veranstalter wurden weitestgehend aufgehoben. In Sportstätten und Sportanlagen müssen keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, weder im Trainings- noch im Spielbetrieb. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingegen weiterhin ausdrücklich empfohlen. In der Alarmstufe I, in der wir uns aktuell befinden, gilt für Zuschauer*innen von Sportveranstaltungen nach wie vor die 2G-Regelung. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss beim Zutritt vom Veranstalter geprüft werden.

Bis zu 10.000 Zuschauer*innen bei Großveranstaltungen

Mit der Anhebung der Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen setzt die Landesregierung die Marschroute um, auf die man sich bereits auf Bundesebene geeinigt hatte. In der Alarmstufe I gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind optional bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen. Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauer*innen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.

Für wfv-Vereine, die im Freistaat Bayern beheimatet sind, gelten die Vorgaben der Bayerischen Landesregierung – Hinweise finden Sie auf der Seite des Bayerischen Fußballverbandes. Weitere Informationen zu den Regelungen für Baden-Württemberg finden Sie in unserem Corona-Infoportal.