Verbandsehrungen

Zusätzlich zur Aktion Ehrenamt gibt es die Möglichkeit, verdiente Funktionäre, Spieler*innen und Schiedsrichter*innen über verschiedene Verbandsehrungen auszuzeichnen. Diese sind in der Ehrenordnung des Württembergischen Fußballverbands festgelegt.

Die Auszeichnungen mit dem Verbands-Ehrenbrief oder der Verbands-Ehrennadel sind hauptsächlich für Wahlämter und langjährige verdienstvolle Tätigkeiten von Personen in der Verwaltung/Vereinsführung vorgesehen, die sich primär mit dem Fußballsport befassen. Für weitere Tätigkeiten, die dem Verein zugutekommen (z. B. Verkauf, Stadionsprecher etc.), sind in der Regel Ehrungen durch den Verein (Vereinsehrungen) vorgesehen. Tätigkeiten im Förderverein können nicht berücksichtigt werden, da diese nicht dem wfv angehören.

Grundsätzlich können ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. In einem Kalenderjahr kann pro Person in der Regel nur eine Ehrung beantragt werden.

Wie kann ich eine Ehrung beantragen?

Um die rechtzeitige Bearbeitung zu den gewünschten Terminen sicherzustellen, sind die Anträge auf Verleihung einer Verbandsauszeichnung spätestens sechs Wochen vorher über das DFBnet einzureichen. Um die Rubrik Ehrungen unter dem Menüpunkt Verband Online aufzurufen, ist eine Berechtigung im DFBnet erforderlich. Falls Sie über diese nicht verfügen, wenden Sie sich bitte an den DFBnet-Administrator in Ihrem Verein.

Den Einstieg in die Verbandsehrungen bildet der Verbands-Ehrenbrief. Er kann durch den Verbandsvorstand für langjährige verdienstvolle Tätigkeit in der Verwaltung eines Vereins oder Bezirks verliehen werden. Wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind, kann auch direkt eine Verbands-Ehrennadel beantragt werden.

Der Verbands-Ehrenbrief kann in der Regel bis zu einem Jahr nach Funktionsaustritt verliehen werden.

Die Verbands-Ehrennadel wird in drei Stufen verliehen (Bronze, Silber und Gold). Zwischen der Verleihung des Verbands-Ehrenbriefes und der Verbands-Ehrennadel in Bronze sollten mindestens fünf Jahre verdienstvolle Tätigkeit als Verbands-/Vereinsmitarbeiter liegen. Die Verleihung erfolgt unter Beachtung folgender Richtlinien:

  • Die Verbands-Ehrennadel in Bronze kann für eine mindestens 10-jährige verdienstvolle Tätigkeit als Verbands-/Vereinsmitarbeiter oder für sonstige gleichwertige Verdienste verliehen werden.
  • Die Verbands-Ehrennadel in Silber können Personen erhalten, die nach Verleihung der Verbands-Ehrennadel in Bronze weitere 8 Jahre verdienstvolle Tätigkeit für den wfv geleistet oder sich ganz besondere Verdienste um den Fußballsport erworben haben.
  • Die Verbands-Ehrennadel in Gold können Personen erhalten, die
    nach Verleihung der Verbands-Ehrennadel in Silber weitere 10 Jahre
    verdienstvolle Tätigkeit als Verbands-/Vereinsmitarbeiter geleistet oder sich
    um den Fußballsport oder im Verbandsleben außerordentliche
    Verdienste erworben haben.

Die Verbands-Ehrennadel kann in der Regel bis zu einem Jahr nach Funktionsaustritt verliehen werden.

Die Jugendleiter-Ehrennadel wird in drei Stufen verliehen (Bronze, Silber & Gold). Die Verleihung erfolgt unter Beachtung folgender Richtlinien:

  • Die Jugendleiter-Ehrennadel in Bronze kann an Personen verliehen werden,
    die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der Fußball-Jugendarbeit
    aufzuweisen haben.
  • Die Jugendleiter-Ehrennadel in Silber kann an Personen verliehen werden,
    die mindestens 15 Jahre in der Fußball-Jugendarbeit tätig waren oder sich
    besondere Verdienste um die Fußball-Jugendarbeit erworben haben.
  • Die Jugendleiter-Ehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden,
    die mindestens 25 Jahre in der Fußball-Jugendarbeit tätig waren oder sich
    um die Fußball-Jugend außergewöhnliche Verdienste erworben haben.

Eine rückwirkende Ehrung mit der Jugendleiter-Ehrennadel ist in der Regel bis zu drei Jahren nach dem Funktionsaustritt möglich.

Die Spieler-Ehrennadel wird in drei Stufen verliehen (Bronze, Silber & Gold). Die Verleihung erfolgt unter Beachtung folgender Richtlinien (in Sonderfällen kann der Verbandsvorstand von den Richtlinien abweichen).

Spieler-Ehrennadel in Bronze:

  • Mindestens 20-jährige vorbildliche Laufbahn in an den Verbandsrundenspielen der Herren und Junioren teilnehmenden Mannschaften (gerechnet ab dem 12. Lebensjahr)
  • oder fünfmal in der Amateur-Auswahlmannschaft des wfv eingesetzt
  • oder eine Württembergische Amateurmeisterschaft errungen (Teilnahme an mindestens der Hälfte der Spiele oder Teilnahme an einem Entscheidungsspiel um die Württembergische Amateurmeisterschaft).

Spieler-Ehrennadel in Silber:

  • Nach Verleihung der Spieler-Ehrennadel in Bronze weitere fünf Jahre in einer an den Verbandsrundenspielen der Herren teilnehmenden Mannschaft gespielt
  • oder zehnmal in der Amateur-Auswahlmannschaft des wfv eingesetzt waren
  • oder drei Württembergische Amateurmeisterschaften errungen
  • oder eine Süddeutsche Meisterschaft der Amateure errungen (Teilnahme an mindestens der Hälfte der Spiele oder die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel um die Süddeutsche Meisterschaft ist Voraussetzung).

Die Spieler-Ehrennadel in Gold:

  • nach Verleihung der Spieler-Ehrennadel in Silber weitere fünf Jahre in einer an den Verbandsrundenspielen der Herren teilnehmenden Mannschaft gespielt
  • 25-mal in der Amateur-Auswahlmannschaft des wfv eingesetzt oder eine Deutsche Meisterschaft der Amateure errungen (Teilnahme an mindestens der Hälfte der Spiele oder Teilnahme am Endspiel ist Voraussetzung).

Eine rückwirkende Ehrung mit der Spieler-Ehrennadel ist in der Regel bis zu fünf Jahren nach der aktiven Laufbahn möglich.

Die Spielerinnen-Brosche wird in drei Stufen verliehen (Bronze, Silber & Gold). Die Verleihung erfolgt unter Beachtung folgender Richtlinien (in Sonderfällen kann der Verbandsvorstand von den Richtlinien abweichen).

Spielerinnen-Brosche in Bronze:

  • Mindestens 15-jährige vorbildliche Laufbahn in an den Verbandsrundenspielen der Frauen oder Juniorinnen teilnehmenden Mannschaften (gerechnet ab dem 10. Lebensjahr)
  • oder fünfmal in der Amateur-Auswahlmannschaft des wfv eingesetzt
  • oder eine Württembergische Frauenfußballmeisterschaft errungen (Teilnahme an mindestens der Hälfte der Spiele oder die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel um die Württembergische Frauenfußballmeisterschaft ist Voraussetzung).

Spielerinnen-Brosche in Silber:

  • Nach Verleihung der Spielerinnen-Brosche in Bronze weitere fünf Jahre in einer an den Verbandsrundenspielen teilnehmenden Frauenmannschaft gespielt
  • oder zehnmal in der Amateur-Auswahlmannschaft des wfv eingesetzt
  • oder drei Württembergische Frauenfußballmeisterschaften errungen
  • oder eine Süddeutsche Frauenfußballmeisterschaft errungen (Teilnahme an mindestens der Hälfte der Spiele oder die Teilnahme an einem Entscheidungsspiel um die Süddeutsche Meisterschaft ist Voraussetzung).

Spielerinnen-Brosche in Gold:

  • Nach Verleihung der Spielerinnen-Brosche in Silber weitere fünf Jahre in einer an den Verbandsrundenspielen der Frauen teilnehmenden Mannschaft gespielt
  • oder 25-mal in der Amateur-Auswahlmannschaft des wfv eingesetzt oder eine Deutsche Frauenfußballmeisterschaft errungen (Teilnahme an mindestens der Hälfte der Spiele oder Teilnahme am Endspiel ist Voraussetzung).

Eine rückwirkende Ehrung mit der Spielerinnen-Brosche ist in der Regel nur bis zu fünf Jahren nach der aktiven Laufbahn möglich.

Die Verleihung der Schiedsrichter-Ehrennadel muss über die zugehörige Schiedsrichter-Gruppe beantragt werden.

Dokumente

Ansprechpartnerin

Sabine Kienzle
Hauptamtliche Verbandsmitarbeiterin

Tel: 0711/22764-20

E-Mail: s.kienzle@wuerttfv.de