Zusätzlich zur Aktion Ehrenamt gibt es die Möglichkeit, verdiente Funktionäre, Spieler*innen und Schiedsrichter*innen über verschiedene Verbandsehrungen auszuzeichnen. Diese sind in der Ehrenordnung des Württembergischen Fußballverbands festgelegt.
Die Auszeichnungen mit dem Verbands-Ehrenbrief oder der Verbands-Ehrennadel sind hauptsächlich für Wahlämter und langjährige verdienstvolle Tätigkeiten von Personen in der Verwaltung/Vereinsführung vorgesehen, die sich primär mit dem Fußballsport befassen. Für weitere Tätigkeiten, die dem Verein zugutekommen (z. B. Verkauf, Stadionsprecher etc.), sind in der Regel Ehrungen durch den Verein (Vereinsehrungen) vorgesehen. Tätigkeiten im Förderverein können nicht berücksichtigt werden, da diese nicht dem wfv angehören.
Grundsätzlich können ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt werden. In einem Kalenderjahr kann pro Person in der Regel nur eine Ehrung beantragt werden.
Wie kann ich eine Ehrung beantragen?
Um die rechtzeitige Bearbeitung zu den gewünschten Terminen sicherzustellen, sind die Anträge auf Verleihung einer Verbandsauszeichnung spätestens sechs Wochen vorher über das DFBnet einzureichen. Um die Rubrik Ehrungen unter dem Menüpunkt Verband Online aufzurufen, ist eine Berechtigung im DFBnet erforderlich. Falls Sie über diese nicht verfügen, wenden Sie sich bitte an den DFBnet-Administrator in Ihrem Verein.