Die Trainer B-Lizenz

Die B-Lizenz richtet sich an Trainer*innen, die sich im leistungsorientierten Amateurfußballfußball bewegen. Sie berechtigt zum Training aller Herrenmannschaften bis einschließlich der 5. Spielklasse (Oberliga) sowie aller Frauenmannschaften unterhalb der 2. Frauen­-Bundesliga. Die B-Lizenz bildet zudem die Basis für höhere DFB-Lizenzen.

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung wird zentral in der Landessportschule Ruit in Form von mehrtätigen Lehrgängen durchgeführt. Die Ausbildung umfasst 180 Lerneinheiten. Für den Erwerb der B-Lizenz ist es erforderlich, vorab die Ausbildung zum/zur Trainer*in C absolviert zu haben. Der Kompaktkurs C-B-Lizenz bietet die Möglichkeit, beide Lizenzen im Rahmen eines Kombi-Lehrgangs zu erwerben. Um an einer Ausbildung zur B-Lizenz teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (siehe weiter unten).

Ausbildungsziele

Elementare Ausbildungsziele der Trainer-B-Lizenz sind:

  • Aufbau einer positiven, leistungsorientierten Atmosphäre
  • methodische Vermittlung von taktischen Trainingsschwerpunkten
  • Spielanalyse und Spielcoaching
  • Trainingsentwicklung- und Trainingscoaching
  • Entwicklung der Trainer*innenpersönlichkeit für den ambitionierten Amateurfußball
  • Leadership
  • Selbstreflexion und Feedback

Hinweise zur Anmeldung

Die Anmeldung für den DFB-Basiscoach und die Eignungsprüfung sowie alle weiteren Lehrgänge erfolgt online über unseren Veranstaltungskalender im DFBnet. Sollten bereits alle Plätze für einen Termin belegt sein, können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen, indem Sie das Anmeldeformular (PDF) ausfüllen und uns zukommen lassen (mit dem Vermerk Warteliste per Post oder Mail an m.hanemann@wuerttfv.de).

Zulassungsvoraussetzungen für die B-Lizenz

Um an der Ausbildung zur B-Lizenz teilzunehmen, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Einerseits handelt es sich dabei um allgemeine Zulassungsvoraussetzungen, die jeder Anwärter und jede Anwärterin erfüllen muss. Zusätzlich muss die Eignung über einen von drei Wegen nachgewiesen werden: Entweder über die Eignungsprüfung, oder über die Erfahrung als C-Lizenz-Trainer*in oder über die Erfahrung als Spieler*in.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Um an einer Lizenz-Ausbildung teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die DFB-Ausbildungsordnung und die LSV-Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen im Sport schreiben ein Mindestalter von 16 Jahren für die Zulassung von Bewerber*innen vor. Das heißt, dass die Lizenz-Ausbildungen erst mit Erreichen des 16. Lebensjahres (Stichtagsregelung) begonnen werden können.
  • Da die Lehrgänge in deutscher Sprache abgehalten werden, ist das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift Voraussetzung zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang.
  • Bis zur Anmeldung der Abschlussleistung B-Lizenz müssen die Trainer*innen eine Schiedsrichterausbildung absolviert haben und die Leitung von 5 Spielen

Folgende Unterlagen müssen vollständig mit der Anmeldung zum Lehrgang Leistung I eingereicht werden:

  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. des sportlichen Werdegangs
  • Grundsätzlicher Nachweis über die Mitgliedschaft in einem wfv-Verein
  • Ärztliches Attest über die sportliche Tauglichkeit im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Erweitertes Führungszeugnis (Original) (nicht älter als 3 Monate). Zur Beantragung kann ein Schreiben beim wfv beantragt werden, kommen Sie diesbezüglich bitte auf uns zu.
  • Nachweis über die Teilnahme an einem neunstündigen Lehrgang in „Erste-Hilfe“ (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über 6-monatige Trainererfahrung und Zugriff auf eine Mannschaft während der Ausbildung (siehe Vorlage)
  • Nachweis einer bestandenen Eignungsprüfung oder Angabe der über die Trainererfahrung erworbene Punkte inklusive Nachweise (siehe Zulassung über die Erfahrung als Trainer*in) oder Nachweis über die geforderten Erfahrung als Spieler*in (siehe Zulassung über die Erfahrung als Spieler*in)

Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen und Nachweise an den Württembergischen Fußballverband, z.H. Miriam Hanemann, Goethestraße 9, 70174 Stuttgart. Fragen hierzu beantworten Ihnen Miriam Hanemann (0711 22764-28) und Florian Frentz (0711 22764-31).

Zulassung über die Eignungsprüfung

Ein gewisses spielerisches Niveau der Teilnehmer*innen ist unerlässlich, um die Lerninhalte in den praktischen Lehrgangsteilen der B-Lizenz-Lehrgänge effektiv vermitteln zu können. Daher müssen die B-Lizenz-Anwärter*innen im Rahmen der Eignungsprüfung neben einem theoretischen auch einen praktischen Teil bestehen.

Im 30-minütigen, schriftlichen Test wird grundsätzliches Wissen abgefragt, das sich die Kandidat*innen über ein zuvor zur Verfügung gestellten Skript aneignen müssen. Im praktischen Teil werden die Komponenten Ausdauer, Technik und Taktik der Spielerinnen und Spieler in mehreren Übungs- und Spielformen bewertet.

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt über den Veranstaltungskalender im DFBnet. Die bestandene Eignungsprüfung besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Zulassung über die Erfahrung als Trainer*in mit C-Lizenz

Seit 2024 besteht für C-Lizenz-Inhaber*innen die Möglichkeit, auch ohne Eignungsprüfung am B-Lizenz-Lehrgang teilzunehmen. In jedem Kurs wird ein Kontingent für Teilnehmer*innen vorgehalten, die sich über ihre Erfahrung als C-Lizenz-Trainer*in qualifizieren. Diese Plätze gehen pro Lehrgang an diejenigen Trainer*innen, welche die meisten Punkte vorweisen können. Gewertet werden Tätigkeiten als Cheftrainer*in einer Mannschaft, die mindestens in der Kreisliga A (Herren), Landesliga (Frauen) oder U17/U19-Verbandsstaffel (Jugend) tätig sind. Die im Folgenden genannten Punkte gelten für eine ganze Saison – eine halbe Saison wird entsprechend mit der halben Punktzahl gewertet. Eine gültige C-Lizenz ist Voraussetzung für die Bewerbung über diesen Weg.

Punkte als Cheftrainer*in bei Herren

  • Oberliga und höher: 10 Punkte
  • Verbandsliga: 9 Punkte
  • Landesliga: 8 Punkte
  • Bezirksliga: 5 Punkte
  • Kreisliga A: 1 Punkt

Punkte als Cheftrainer*in bei Frauen

  • Oberliga und höher: 8 Punkte
  • Verbandsliga: 3 Punkte
  • Landesliga: 1 Punkt

Punkte als Cheftrainer*in einer Jugend-Mannschaft

  • A/B/C-Junioren Oberliga und höher: 5 Punkte
  • A/B/C-Junioren Verbandsstaffel: 3 Punkte
  • B-Juniorinnen Oberliga: 3 Punkte
  • B-Juniorinnen Verbandsstaffel: 1 Punkt

Die entsprechende Tätigkeit ist nachzuweisen, zum Beispiel als Auszug aus dem DFBnet oder über die Bestätigung durch den Verein. Der Bewerbung ist der Lebenslauf inklusive sportlichem Werdegang sowie ein Motivationsschreiben beizulegen, in dem erläutert wird, warum die B-Lizenz für die weitere Entwicklung des Trainers oder der Trainerin benötigt wird.

Zulassung über die Erfahrung als Spieler*in

Die dritte Möglichkeit besteht darin, sich über seine Erfahrung als Spieler*in für die B-Lizenz zu qualifizieren. Vorausgesetzt wird eine bestimmte Anzahl an Startelf-Einsätzen in den vergangenen zwei Jahren. Die Anzahl der geforderten Startelf-Einsätze hängt von der Liga ab:

  • 30x Startelf in der Kreisliga A (Herren)
  • 15x Startelf ab der Bezirksliga (Herren)
  • 26x Startelf in der Verbandsliga (Frauen)
  • 13x Startelf ab der Oberliga (Frauen)

Der Nachweis kann über Auszüge aus FUSSBALL.DE oder FuPA.net erfolgen oder als Excel-Tabelle unter Auflistung der Saison, des Vereins, der Spielklasse und Anzahl der Startelf-Einsätze.

Die Angaben werden stichprobenartig überprüft. Falschangaben führen zum Ausschluss des Anwärters oder der Anwärterin von der B-Lizenz-Ausbildung für die nächsten zwei Jahre!

Lehrgangsgebühren

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per Bankeinzug. Daher ist eine Anmeldung nur schriftlich oder online über den Veranstaltungskalender möglich. Unterbringung bei den zentralen Lehrgängen erfolgt in Doppelzimmern. Eine Reservierung von Einzelzimmern ist gegen die Bezahlung eines Aufpreises von min. 20 € pro Nacht möglich. Die Reservierung läuft über die Landessportschule Ruit (Kontakt).

Kosten Trainer B-Lizenz

DFB-Basis-Coach                                         dezentral 60,00 € / zentral 90,00 €

Eignungsprüfung                                                                       zentral 50,00 €
Leistung I                                                                                   zentral 400,00 €
Leistung II                                                                                  zentral 400,00 €
Abschlussleistung B-Lizenz                                                      zentral 100,00 €

Gesamtkosten B-Lizenz:                        dezentral 1.010,00 € / zentral 1.040,00 €

Stornoregelung

Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Lehrgangsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe des Lehrgangstitels, des Datums und der Lehrgangsnummer schriftlich per Mail an den zuständigen Mitarbeiter oder an info@wuerttfv.de erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim wfv.

Tritt der*die Teilnehmer*in von der Buchung zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an (unabhängig vom Grund der Absage), erhebt der wfv Stornogebühren. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Absagetermin. Die Rücktrittspauschalen bei zentralen Lehrgängen an der Landessportschule Ruit und für Seminare betragen pro Person:

  • Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
  • Ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn und nach Erhalt der Einladung fallen pauschal 20 € Stornogebühren an.
  • Ab drei Wochen bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn fallen 50 % der Lehrgangsgebühren an.
  • Ab einer Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei unentschuldigtem Fehlen fallen 100 % der Lehrgangsgebühren an.

Bei krankheitsbedingten Ausfällen kann eine Krankmeldung/ärztliches Attest vorgelegt werden. In diesem Fall erheben wir pauschal 20 € Stornogebühren.

Zuschüsse

Alle Lizenz-Ausbildungsgänge berechtigen nach bestandener Prüfung zur Beantragung eines jährlichen Zuschusses beim WLSB. Diesen muss der jeweilige Verein des Trainers bzw. Übungsleiters dort beantragen. Dieser Zuschuss wird vom WLSB vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land an die Vereine ausbezahlt. Sollten Sie Fragen bezüglich des Zuschusses haben, wenden Sie sich bitte direkt an den WLSB (Tel. 0711 28077-100).