Corona-Meldestelle wieder online - Meldung bei den Aktiven nur bei Antrag auf Spielabsetzung | Württembergischer Fußballverband e.V.

Rückrunde 2021/22

Corona-Meldestelle wieder online – Meldung bei den Aktiven nur bei Antrag auf Spielabsetzung

Die ersten Teams stehen in den Startlöchern, am Wochenende rollt im Verbandsgebiet der Ball in den ersten Pflichtspielen nach der Winterpause. Aufgrund der hohen und nach wie vor ansteigenden Infektionszahlen müssen wir davon ausgehen, dass es vermehrt zu coronabedingten Ausfällen von Spieler*innen kommen wird. Wann ein Verein infizierte Spieler*innen melden sollte und in welchen Fällen Spiele in der Regel abgesetzt werden, erfahren Sie im Folgenden.

Antrag auf Spielabsetzung im Aktivenbereich

Der Verbandsvorstand hat kürzlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Spiele bei den Herren und Frauen auf Antrag abgesetzt werden können. Das Vorgehen ist inzwischen in der Spielordnung verschriftet und entspricht im Wesentlichen der Absetzungspraxis, die bereits die ganze Saison 2021/22 über zur Anwendung kam. Das zentrale Entscheidungskriterium für die Absetzung von Spielen ist die Anzahl einsatzfähiger Spieler*innen. Ein Antrag auf Absetzung kann mit Aussicht auf Erfolg dann gestellt werden, wenn eine Mannschaft über weniger als 16 einsatzfähige Spieler*innen verfügt. Die Details werden auf der Meldeseite für Aktive erläutert.

Wichtig: Wir bitten Sie, die Vorgaben auf der Meldeseite aufmerksam durchzulesen und einen Antrag auf Spielverlegung über das Meldeformular nur dann einzureichen, wenn die Kriterien erfüllt sind. Fälle von einzelnen, infizierten Spieler*innen, müssen nicht mehr gemeldet werden.

Meldung von infizierten Spieler*innen im Jugendbereich

Im Jugendbereich findet die Ausführungsbestimmung aus der Spielordnung keine Anwendung. Absetzungen erfolgen im Bereich der Juniorinnen und Junioren in der Regel bereits dann, wenn bei 11er- und 9er-Mannschaften mindestens drei Spieler*innen und bei 7er-Mannschaften zwei Spieler*innen nachweislich an COVID-19 erkrankt oder in Absonderung sind. Die Entscheidung treffen die für den Jugendspielbetrieb verantwortlichen Personen im Bezirk (Staffelleiter*in, Bezirksjugendspielleiter*in oder Bezirksjugendleiter*in).

Im Gegensatz zu den Aktiven kann im Bereich der Jugend weiterhin jeder einzelne COVID-19-Fall in einer Mannschaft über das Formular gemeldet werden. Das genaue Prozedere wird auf der Meldeseite für den Jugendbereich beschrieben.

Bei Fragen rund um Corona stehen die Mitarbeiter*innen der wfv-Geschäftsstelle unter der Woche unter 0711-22764-66 telefonisch zur Verfügung –  am Wochenende zudem zwischen 9 und 12 Uhr zum Thema Spielabsetzungen.

Wir wünschen allen Mannschaften einen guten Start in die Rückrunde – bleibt gesund!