Kaum Änderungen durch neue Corona-Verordnung Sport | wfv

Corona-Update

Kaum Änderungen durch neue Corona-Verordnung Sport

Am gestrigen Montag, 14. September, trat eine neue Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums in Kraft, welche die Ausübung von Sport in Zeiten der Corona-Pandemie regelt. Für den Fußball ergeben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber der bestehenden “Corona-Verordnung Sport”. Selbstverständlich gelten die Corona-Verordnung Sport sowie unsere Empfehlungen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz auch für den Kinder- und Jugendspielbetrieb, der am Wochenende in Württemberg anläuft.

Abschlussspiele im Training in Einzelfällen erlaubt

Lediglich in der Begrenzung der Gruppengrößen im Training gibt es eine kleine Ausnahme: Diese dürfe die Anzahl von 20 Personen überschreiten, wenn dies „zwingend erforderlich ist“, heißt es in §3 Absatz 2 der neuen Corona-Verordnung Sport. In den FAQ heißt es auf der Website des Kultusministeriums: „Dies ist bei Trainings- und Übungssituationen möglich, wenn für deren Durchführung eine höhere Personenzahl zwingend erforderlich ist. Dies gilt beispielsweise für Zielspiele in Mannschaftssportarten.“

In Einzelfällen kann im Rahmen des Trainings, zum Beispiel für ein Abschlussspiel, also in einer Gruppe trainiert werden, die mehr als 20 Personen umfasst. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben und nur temporär eingesetzt werden, wo dringend notwendig. Grundsätzlich gilt weiterhin, kleine Trainingsgruppen zu bilden (maximal 20 Personen) und diese nicht zu durchmischen.

Aufenthalt in geschlossenen Räumen minimieren

Wir möchten alle Vereine noch einmal dazu motivieren, die Regelungen der Corona-Verordnung Sport diszipliniert umzusetzen. Grundlage ist ein individuelles Hygienekonzept, das die örtlichen Begebenheiten des Vereinsgeländes berücksichtigt. Dieses kann auf Basis des Muster-Hygienekonzepts erstellt werden, dass wir gemeinsam mit dem Badischen (bfv) und dem Südbadischen Fußballverband (SBFV) entwickelt haben.

Essenziell bei der Umsetzung des Hygienekonzepts ist die konsequente Einhaltung des Mindestabstands außerhalb des Feldes, von der Tribüne über die Würstchenbude bis in die Kabine. In sämtlichen Innenbereichen wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem ist es geboten, den Aufenthalt in geschlossenen Räumen auf ein Minimum zu reduzieren.

Tröpfchen und die noch kleineren Aerosol-Partikel spielen eine entscheidende Rolle bei der Übertragung von Sars-CoV-2. Bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen könne sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als zwei Meter erhöhen, warnt das Robert Koch-Institut (RKI). Im Freien ist die Übertragungsgefahr hingegen um ein Vielfaches geringer, so der aktuelle Forschungsstand.

Meldeformular für Verdachtsfälle und bestätigte Fälle

Wir haben eine Meldestelle eingerichtet, an die sich Vereine im Falle eines Verdachts oder gar einer positiv getesteten Person im Vereinsumfeld wenden müssen. In enger Abstimmung mit den Staffelleitern und Vereinen sowie auf Basis der Anordnungen der Gesundheitsämter bewertet unsere Task Force die Situation und trifft Entscheidungen zum Spielbetrieb.

Die Erfahrung zeigt dabei eindeutig: Halten sich Vereine an die Spielregeln, werden meist nur wenige Personen vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I („höheres“ Infektionsrisiko) eingestuft und müssen in Quarantäne. Halten sich hingegen mehrere Spieler über längere Zeit in einem geschlossenen Raum, bspw. in der Kabine oder Dusche, auf, droht eine längere Zwangspause der Mannschaft, weil sich alle betroffenen Spieler in die soziale Isolation begeben müssen.