Neue CoronaVO: Landesregierung hebt Inzidenzstufen auf | Württembergischer Fußballverband e.V.

Corona-Update

Neue CoronaVO: Landesregierung hebt Inzidenzstufen auf

Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Ab dem heutigen Montag, 16. August, gelten die neuen Regelungen, die für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.

Bislang entschieden die 7-Tage-Inzidenzen in den Stadt- und Landkreisen über die Regeln im entsprechenden Gebiet. Diese in den vergangenen Monaten gängige Praxis wurde nun abgelöst. Ab sofort gelten landesweit dieselben Regeln, unabhängig von der regionalen 7-Tage-Inzidenz. Die Landesregierung stellt diese mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens regelmäßig auf den Prüfstand und berücksichtigt dabei auch die Belastung des Gesundheitswesens sowie die Impfquote.

Kein 3G-Nachweis für Sport im Freien

Die Lockerungen gehen einher mit einer Ausweitung des 3G-Prinzips: In den meisten Bereichen muss künftig unabhängig von der Inzidenz ein 3G-Nachweis erfolgen, d.h. es dürfen nur immunisierte (geimpfte oder genesene) oder getestete Personen teilhaben. Für den Sport im Freien ist jedoch kein 3G-Nachweis erforderlich. Was die Nutzung von Kabinen anbelangt, ist der Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt, da noch keine aktualisierte Corona-Verordnung Sport vorliegt. Mit Blick auf die verschärfte 3G-Politik in der neuen Corona-Verordnung ist jedoch damit zu rechnen, dass der Zutritt zur Kabine nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt ist, weil geschlossene Räume ein besonders hohes Ansteckungsrisiko bergen. Dies bitten wir bereits jetzt zu beachten, ebenso die Maskenpflicht. Für Schüler*innen bringt die neue Corona-Verordnung eine deutliche Entlastung: Sie gelten ab sofort grundsätzlich als getestete Personen.

Bis zu 5.000 Zuschauer*innen ohne 3G-Nachweis

Die zulässige Zuschauerzahl erhöht sich auf 5.000 Personen. Ein 3G-Nachweis ist laut Corona-Verordnung nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Alternativ können 50 Prozent der Stadionkapazität bis maximal 25.000 Personen zugelassen werden, dann aber in jedem Fall mit 3G-Nachweis. Ob das Tragen von Masken auf den Rängen künftig entfällt, wird erst die aktualisierte Corona-Verordnung Sport zeigen. Stand heute ist dort noch geregelt, dass eine grundsätzliche Maskenpflicht ab 200 bzw. 300 Zuschauer*innen je nach Inzidenzstufe besteht. Zudem müssen Masken im Freien getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, zudem immer in geschlossenen Räumen. Auch die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten aller auf dem Sportgelände anwesenden Personen bleibt bestehen, sowohl für den Trainings- als auch den Spielbetrieb. Die offenen Details werden wir kommunizieren, sobald die neue Fassung der Corona-Verordnung Sport vorliegt.

Was bedeutet das konkret für die Vereine?

Die Heimvereine sind als Veranstalter und Hausrechtsinhaber weiterhin verpflichtet, die Regeln auf ihrem Sportgelände umzusetzen und erforderliche 3G-Nachweise zu überprüfen. In jedem Fall müssen die Kontaktdaten aller anwesenden Personen dokumentiert werden. In geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht, Zutritt zu geschlossenen Räumen ist nur Personen mit 3G-Nachweis zu erteilen. Denkbar ist hier beispielsweise, die am Spieltag eingeteilten Ordner zur Kontrolle am Kabineneingang einzusetzen. Nicht-immunisierten Personen kann nach wie vor ein negatives Ergebnis bescheinigt werden, soweit der Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt wird. Zur Vermeidung von Unsicherheiten vor Ort empfehlen wir jedoch dringend, sich bereits im Vorfeld einer Veranstaltung testen oder, noch besser, impfen zu lassen.

Corona-Task-Force nimmt Betrieb wieder auf

Nach Rücksprache mit den Bezirksvorsitzenden sowie Bezirksspielleitern wird die hauptamtliche Corona-Task-Force des wfv ihren Betrieb ab sofort wieder aufnehmen. Das Online-Meldeformular sowie eine Anleitung zum Vorgehen im Fall einer positiv getesteten Person im Vereinsumfeld finden Sie hier. Die Fälle werden insbesondere nach den Aspekten der Wettbewerbsgerechtigkeit sowie einer möglichen Gesundheitsgefährdung Dritter geprüft. Um den Prozess zu unterstützen, sollten Vereine im Falle einer Meldung alle relevanten Informationen in Erfahrung bringen und übermitteln, so zum Beispiel die Anzahl geimpfter Spieler*innen, die Intensität des Kontakts zur infizierten Person etc.

wfv-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm: „Am Ende ist jeder Fall anders und es gilt verschiedene Aspekte zu berücksichtigen bei der Entscheidung, ob ein Spiel abgesetzt wird. Wir wollen den Spielbetrieb aufrechterhalten, haben dabei aber immer unsere Verantwortung und die Sicherheit aller Beteiligten im Auge. Wir bitten alle Vereine vorab um ihre Unterstützung und Verständnis für die teils kniffligen Entscheidungen. Und allen Verantwortlichen muss auch klar sein, dass ein laxer Umgang mit den Hygienevorgaben unsere Wettbewerbe gefährdet. Sollte ein Verein die Hygiene-Spielregeln grob missachten, müssen wir auch über sportrechtliche Konsequenzen sprechen.“

Alle aktuellen Informationen finden Sie weiterhin auf unserem Corona-Infoportal.