Stellungnahme des wfv zur Forderung der „IG Schiedsrichter“ | Württembergischer Fußballverband e.V.

Schiedsrichter

Stellungnahme des wfv zur Forderung der „IG Schiedsrichter“

In einer Pressemitteilung vom 8. Mai 2022 hatte die „IG Schiedsrichter“ alle Unparteiischen im deutschen Amateurfußball zu einem Streik am 15. Mai 2022 aufgerufen. Diesen Aufruf unterstützt der Schiedsrichterausschuss des Württembergischen Fußballverbandes (wfv) nicht.

Volker Stellmach, Obmann der rund 5.500 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in Württemberg sagt: „Wir werden uns an diesem Streikaufruf verbandsseitig nicht beteiligen, da wir für eine Vielzahl der Forderungen bereits gezielte Maßnahmen eingeleitet haben und diesbezüglich eine Pauschalisierung als nicht zielführend erachten.

So umfasst der Forderungskatalog neben „grundlegenden Reformen zum Schutz der Schiedsrichter“ weitere strukturelle Anpassungen zum Versicherungs- und Rechtsschutz, zur Kostenübernahme im Schadensfall oder Anpassungen bei den Aufwandsentschädigungen der Unparteiischen.

Maßnahmen des wfv zum Schutz der Unparteiischen

Vorfälle verbaler oder körperlicher Gewalt gegen wfv-Schiedsrichter*innen ziehen neben einem Sportgerichtsverfahren und entsprechenden Sperr- bzw. Geldstrafen weitere Maßnahmen der Sanktion und der Prävention nach sich. So müssen verurteilte Beteiligte (Einzelpersonen und ggf. ganze Mannschaften) nach verbüßter Sperre verpflichtend an einem Anti-Aggressionstraining erfolgreich teilnehmen, um wieder spielberechtigt zu sein. Die umfangreichen Maßnahmen der Sanktion und Gewaltprävention stehen für eine klare Haltung des Württembergischen Fußballverbandes zum Schutz seiner Schiedsrichter*innen. So haben die Delegierten des wfv-Verbandstags 27.07.2021 beschlossen, dass „Unsportliches Verhalten“ gegenüber Schiedsrichter*innen immer mit einer Sperrstrafe geahndet und in der Sportgerichtsbarkeit damit als „schwerer Fall“ behandelt wird. Bei Vorfällen mit dem Hintergrund schwerer körperlicher Gewalt gegen Unparteiische verfügt der wfv-Vorstand einen Ausschluss aus dem Verband.

Die quantitative und qualitative Entwicklung von Fällen der körperlichen oder verbalen Gewalt gegen Schiedsrichter*innen im wfv wird bereits seit 2007 bis heute in mehreren Studien wissenschaftlich untersucht. In einer intensiven Zusammenarbeit mit dem kriminologischen Institut der Universität Tübingen werden Ursache und Wirkung der Gewalt auf den württembergischen Sportplätzen analysiert. Gegenstand der Analyse sind insbesondere Spielabbrüche, Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder grobe Übergriffe. Erstes konkretes Ergebnis dieser Zusammenarbeit waren die Einführung einer „technischen Zone“ und einer Verpflichtung der Vereine, speziell gekennzeichnete Platzordner zu stellen. Dazu finden seitdem regelmäßig verbandsweit Ordnerschulungen und Informationsveranstaltungen für wfv-Vereine statt.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Mit einer deutlichen Anpassung (je nach Spielklasse zwischen 30 und 40 Prozent) der Aufwandsentschädigung für die wfv-Unparteiischen zum 01.07.2019 wurde zum einen die Wertschätzung für die ehrenamtliche Tätigkeit zum Ausdruck gebracht und zum weiteren dem großen Engagement in den 39 wfv-Schiedsrichter-Gruppen Rechnung getragen.

Weitere Maßnahmen des wfv zur Unterstützung seiner Schiedsrichter*innen:

  • Einführung einer Anlaufstelle für Unparteiische, die aufgrund einer traumatischen Erfahrung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Unterstützung benötigen. Betroffene Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter werden psychologisch betreut und auf ihrem Weg zurück auf den Platz begleitet.
  • Umsetzung der Gewaltpräventions-Kampagne „WIR ALLE“ im Sinne eines Ehrenkodex, zu dem sich teilnehmende wfv-Vereine bekennen.

Forderungen nach Rechtsschutz, Versicherung, Kostenübernahme

Viel der formulierten Forderungen, u.a. nach einer Unfall- bzw. Rechtsschutzversicherung sind bereits Inhalt des ARAG-Sportversicherungsvertrages, von dem alle Vereinsmitglieder und damit die Unparteiischen in Württemberg profitieren.

Das Ehrenamt des Unparteiischen genießt verbands- wie vereinsseitig in Württemberg einen hohen Stellenwert. Wenige Ausnahmen mit negativen Begleitumständen dürfen über diese Tatsache nicht hinwegtäuschen. Der Württembergische Fußballverband nimmt die Forderung nach Schutz und Wertschätzung seiner Schiedsrichter*innen sehr ernst. So sind die zuständigen Gremien in einem ständigen, konstruktiven Austausch, um – wenn notwendig – geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen zu können. Wir stehen ein für unsere Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter!