Kay Friedrich gibt Amt als Bezirksjugendleiter nach sechs Jahren ab | Württembergischer Fußballverband e.V.

Bezirksjugendausschuss

Kay Friedrich gibt Amt als Bezirksjugendleiter nach sechs Jahren ab

Führungswechsel in der Bezirksjugend

 

Bei der ersten virtuellen Jugendleiterhauptversammlung des Fußballbezirk Donau/Iller am vergangenen Sonntag nahm Bezirksjugendleiter Kay Friedrich nach sechs Jahren Amtszeit als Bezirksjugendleiter Abschied.

Durch einen beruflichen Wechsel des Dienstherren im Frühjahr 2020 und dem daraus einhergehenden veränderten Zeitmanagement stellte sich Kay Friedrich nicht mehr zur Wiederwahl.

 

Diese Entscheidung ist mir auf der einen Seite nicht leicht gefallen. Ich durfte viele interessante Menschen kennen und schätzen lernen und hatte einige Erfahrungen und Erlebnisse, welche mich als Menschen einfach bereicherten.

 

Der Bezirksvorstand Manfred Merkle sprach seinen außerordentlichen Dank für die geleistete Arbeit gegenüber Kay Friedrich aus. In Anerkennung für seine aufopferungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit in den vergangenen Jahren im Bezirksausschuss und als dessen Leiter erhält der ausscheidende Bezirksjugendleiter die Verdienstmedaille des Verbandes in Silber. Die Überreichung bzw. die Auszeichnung wird in naher Zukunft in einem würdevollen Rahmen bei einer Veranstaltung in Präsenz durchgeführt werden.

Michael Supper, Verbandsjugendleiter des Württembergischen Fußballverbandes, brachte es bei seinen Ausführungen zum Ausdruck wie wichtig es sei konstruktiv zu diskutieren und sich auch mal zu „fetzen“ wenn es im Sinne der Jugend ist.

 

Man muss nicht immer gleicher Meinung sein, aber am Ende muss man respektvoll miteinander umgehen. Diese Tugenden besaß Kay Friedrich und wurde dafür von allen geschätzt.

 

Er dankte danke Kay Friedrich für ihre geleistete Arbeit und ist sich sicher, dass der Bezirk Donau/Iller mit seinem neuen Bezirksjugendleiter Gabriel Pötsch bestens besetzt sein wird.

 

Einstimminge Entlastung

Kay Friedrich wurde abschließend für seine Tätigkeit in den drei letzten Jahren durch die teilnehmenden stimmberechtigten Vereinsteilnehmer einstimmig entlastet.